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Mieterstattung bei falscher qm-Angabe im Mietvertrag?

Die Angabe über die Wohnfläche im Mietvertrag stellt nach dem BGH eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % liegt ein Mangel der Mietsache vor. Dies gilt auch dann, wenn im Mietvertrag die Wohnfläche mit „circa“ bezeichnet wird.