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Planungsfehler und Bedenkenhinweis – Wie ist die Haftung zu verteilen?

Oberlandesgericht München, Urteil vom 9.6.2011 — Aktenzeichen: 9 U 502/11 Leitsatz 1. Bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B sind die Nachbesserungskosten grundsätzlich zu teilen. 2. Sind beide Parteien in gleichem Maße fachkundig, spricht dies dafür, den Verschuldensanteil jeweils mit 50 % zu bemessen. Sachverhalt […]