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Unberechtigte Weitervermietung der Mietwohnung an Touristen kann zur außerordentlichen Kündigung führen

LG Berlin, Urteil vom 18.11.2014 — Aktenzeichen: 67 S 360/14 Leitsatz Die nicht angezeigte und ungenehmigte Überlassung der Mietsache an Touristen kann die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Sachverhalt Die Parteien verbindet ein Wohnraummietverhältnis. Der Mieter vermietet seine gesamte Mietwohnung wiederholt entgeltlich an Feriengäste. Die hierfür erforderliche Erlaubnis des Vermieters wurde […]