Auch der Betriebsrat muss mal ausruhen…
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.1.201 — Aktenzeichen: 7 AZR 224/15 Sachverhalt Der Kläger ist Mitglied im Betriebsrat des Betriebs der Beklagten. In der Nacht vom 16.07.2013 auf den 17.07.2013 arbeitete er in der Nachtschicht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr mit einer Pausenzeit ab 2:30 Uhr. Für den Folgetag war eine Betriebsratssitzung um 13:00 Uhr geplant. […]