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Erst untersuchen – dann nachbessern

Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.5.2016 — Aktenzeichen: 20 U 1332/16 Einem Werkunternehmer muss Gelegenheit gegeben werden, das Werk zu untersuchen, ehe er sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Bestellers einlässt. Leitsatz 1. Der Werkunternehmer ist nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Bestellers einzulassen, bevor dieser ihm nicht Gelegenheit zu einer Untersuchung des Werks gegeben hat. […]