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BGH stellt klar: Kein Abzug „neu für alt‟ trotz jahrelanger Nutzung des Werkes

Muss sich der Besteller Vorteile aus später Mangelbeseitigung anrechnen lassen? Der BGH sagt ganz deutlich: Nein!

Ausblick: § 650 s BGB in der Entwurfsfassung

Es wurde viel diskutiert, inwiefern der Bauherr bei der Inanspruchnahme der am Bau Beteiligten eine bestimmte Reihenfolge zu beachten hat. Sofern der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts verabschiedet wird, wird der Bauherr wegen Mängeln zunächst primär den Unternehmer in Anspruch nehmen müssen, erst nachrangig kann er sich an den Architekten halten. § 650s BGB des […]