BGH stellt klar: Kein Abzug „neu für alt‟ trotz jahrelanger Nutzung des Werkes
Muss sich der Besteller Vorteile aus später Mangelbeseitigung anrechnen lassen? Der BGH sagt ganz deutlich: Nein!
Muss sich der Besteller Vorteile aus später Mangelbeseitigung anrechnen lassen? Der BGH sagt ganz deutlich: Nein!
Es wurde viel diskutiert, inwiefern der Bauherr bei der Inanspruchnahme der am Bau Beteiligten eine bestimmte Reihenfolge zu beachten hat. Sofern der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts verabschiedet wird, wird der Bauherr wegen Mängeln zunächst primär den Unternehmer in Anspruch nehmen müssen, erst nachrangig kann er sich an den Architekten halten. § 650s BGB des […]