Schlagwortarchiv für: Nachbesserungsrecht

Werkunternehmer verliert Nachbesserungsrecht nur nach Fristsetzung

Der Werkunternehmer hat ein Nachbesserungsrecht. Er darf Mängel seiner Leistung selbst beheben. Dazu muss ihm der Auftraggeber Gelegenheit geben; Mängelrechte in Form von Kostenvorschuss, Ersatzvornahme, Schadensersatz oder Minderung kann der Auftraggeber erst geltend machen, wenn er dem Werkunternehmer eine Frist zur Nachbesserung – das Gesetz spricht von Nacherfüllung – gesetzt hat und diese Frist abgelaufen […]

Bauunternehmer bereit zur Nachbesserung: Inanspruchnahme des Bauüberwachers treuwidrig

OLG Dresden, Urteil vom 3.4.2017 — Aktenzeichen: 13 U 74/16 Leitsatz 1. Der Architekt und der Unternehmer sind im Umfang ihrer Haftung Gesamtschuldner. Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, ob er wegen eines Mangels am Bauwerk den Unternehmer oder den Architekten, der seine Aufsichtspflicht verletzt hat, in Anspruch nehmen will. 2. Allerdings kann sich die […]

Nachbesserung auch noch nach Kündigung?

Nach unserem Baurecht beginnt die Gewährleistungspflicht grundsätzlich mit der Abnahme. Wenn eine förmliche Abnahme vereinbart worden ist, dann mit dieser. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach dem BGB 5 Jahre. Ist die VOB/B vereinbart, gelten 4 Jahre, es sei denn, die Parteien vereinbaren — wie üblich — etwas anderes, nämlich 5 Jahre. Innerhalb dieser Zeit hat ein […]