Wasserversorgung nach Beendigung des Mietverhältnisses — Was schuldet der Vermieter?
Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.5.2011 — Aktenzeichen: 8 U 2/11 Leitsatz Mit Beendigung des Mietverhältnisses endet auch die Pflicht des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung. Bei der Prüfung der Frage, ob der Vermieter gleichwohl nach Treu und Glauben zur Versorgungsleistung verpflichtet ist, ist das Interesse des Mieters an der Aufrechterhaltung des Mietgebrauchs gegenüber dem Interesse des Vermieters […]