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Zur Aufklärungspflicht bei Kapitalanlagen

BGH, Urteil vom 23.6.2016 — Aktenzeichen: III ZR 308/15 Zur Aufklärungspflicht bei Kapitalanlagen in Form von Eigentumswohnungen Leitsatz 1. Die Pflicht eines Anlagevermittlers oder Anlageberaters zur Aufklärung über Innenprovisionen von mehr als 15 % besteht auch bei der Vermittlung einer Kapitalanlage in Form einer Eigentumswohnung. 2. Die Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers oder Anlageberaters besteht unabhängig davon, […]