Korrektur der Rechtsprechung des BGH zur Aufrechnung mit Insolvenzforderungen gegen Masseforderungen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.10.2011 — Aktenzeichen: IX ZR 10/11 Leitsatz Erfüllt der Insolvenzverwalter ein Dienstverhältnis des Schuldners weiter, so kann gegen die Entgeltforderung der Masse nicht mit einer Insolvenzforderung aufgerechnet werden. Dienstverhältnis des Schuldners besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn die Dienstleistung nur durch Begründung erheblicher Masseschulden erbracht werden kann. Sachverhalt Die […]