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Baurecht–Verschulden eines Mangels

BGH, Urteil vom 27.4.2016 — Aktenzeichen: VII 105/14 Leitsatz Es entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (z.B. Urteil vom 25.02.2016, Az.: VII ZR 210/13), dass eine vom Unternehmer nicht zu verantwortende Mangelursache diesen nicht entlasten kann, wenn er seiner Hinweispflicht nicht nachgekommen ist. Entscheidend für das Vorliegen eines Nacherfüllungsanspruchs im Werkvertragsrecht ist ausschließlich die objektive […]