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Erfasst eine Mängelrüge am Neubau auch Feuchtigkeitsschäden am Altbau?

OLG Naumburg, Urteil vom 5.8.2016 — Aktenzeichen: 7 U 17/16 Leitsatz 1.Die verlängerte Verjährung nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B umfasst die Ursachen der gerügten Mängelerscheinung vollständig und erstreckt sich auch auf die Bereiche, in denen sich die Mängelerscheinungen bislang noch nicht gezeigt haben. 2. Bei einem einheitlichen Bauvertrag gilt das […]