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Mängelanzeige per E-Mail: Keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 8.1.2015 — Aktenzeichen: 2-20 O 229/13 Sachverhalt Der Auftragnehmer baut in ein Objekt Kälteanlagen ein. Die VOB/B gilt, vereinbart ist eine zweijährige Verjährungsfrist. Nach Abnahme im August 2010 sendet der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Jahr später eine E-Mail mit Anzeige eines Mangels. Mit Schreiben im Mai 2013 meldet sich der Auftraggeber […]