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Wann führt ein Planungsfehler des Architekten zum Verlust des Versicherungsschutzes?

Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Planungsfehler des Architekten als wissentliche Pflichtverletzung einzustufen ist und damit den Deckungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung ausschließt.

BGH stellt klar: Kein Abzug „neu für alt‟ trotz jahrelanger Nutzung des Werkes

Muss sich der Besteller Vorteile aus später Mangelbeseitigung anrechnen lassen? Der BGH sagt ganz deutlich: Nein!