Erneute Schlappe für Vermieter — Farbwahlklausel unwirksam
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.6.2008 — Aktenzeichen: VIII ZR 224/07 Leitsatz a) Eine formularvertragliche Klausel, die den Mieter dazu verpflichtet, die auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturen in „neutralen, hellen, deckenden Farben und Tapeten auszuführen“, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn sie nicht auf den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache beschränkt ist, […]