Das OLG München äußerte sich zu den Pflichten eines Steuerberaters in Bezug auf den Anfall der Kirchensteuer.
OLG München, Urteil vom 23.12.2015 — Aktenzeichen: 15 O 2063/14 Sachverhalt Ein bei einem deutschen Verein angestellter italienischer Fußballspieler ließ sich von einer Steuerberatungsgesellschaft hinsichtlich seiner Steuererklärung beraten. Es fiel in den weiteren Jahren für den Fußballspieler Kirchensteuer in sechsstelliger Höhe an. Einem Rat zum Austritt aus der Kirche zur Vermeidung der Kirchensteuer erteilte die […]