Ein Steuerberater ist nicht verpflichtet, bei der Erstellung eines Jahresabschlusses einen von den Gesellschaftern erklärten Rangrücktritt auf rechtliche Wirksamkeit hin zu überprüfen
LG Münster, Urteil vom 23.8.2017 — Aktenzeichen: 110 O 40/16 Sachverhalt Der Kläger ist Insolvenzverwalter einer GmbH. Er macht Schadensersatzansprüche aus behaupteter Falschberatung im Rahmen eines „allgemeinen Steuerberatungsmandats“ gegen die Beklagte geltend. Die Beklagte hatte einen Jahresabschluss gefertigt und festgestellt, dass die Gesellschaft buchmäßig überschuldet sei. Die Beklagte stellte weiter fest, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung […]