Zur Bindung eines Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung
OLG Stuttgart, Urteil vom 21.10.2014 — Aktenzeichen: 10 U 70/14 Leitsatz 1. Ein Planer ist nur ausnahmsweise an eine unwirksame Honorarvereinbarung gebunden. 2. Allein der Vortrag, die Kosten aus einem Zusatzhonorar nicht weiterreichen zu können, reicht nicht aus, um das Merkmal des Sich-Einrichtens auf eine mindestsatzunterschreitende Honorarvereinbarung substanziiert darzulegen. Sachverhalt In dem von dem OLG […]