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Spielraum des Insolvenzverwalters bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit

BGH, Urteil vom 20.7.2017 — Aktenzeichen: IX ZR 310/14 Leitsatz 1. Dem Insolvenzverwalter steht bei der Frage, zu welchem Zeitpunkt er die (drohende) Masseunzulänglichkeit anzeigt, ein weiter Handlungs- und Entscheidungsspielraum zu. Dessen Einhaltung kann das Gericht des Haftungsprozesses umfassend nachprüfen. 2. Die vom Insolvenzverwalter bei der Anzeige der Masseunzulänglichkeit berücksichtigte voraussichtliche Verwaltervergütung kann das Gericht […]