Schlagwortarchiv für: Gläubigerbenachteiligung

Zahlungsverzug reicht nicht für Zahlungsunfähigkeit

OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2018 — Aktenzeichen: 4 U 188/17 Leitsatz Allein der Zahlungsverzug auch betriebsnotwendiger Verbindlichkeiten führt nicht zwingend zur Annahme der Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligung auf Seiten des Anfechtungsgegners. Entscheidung Die Insolvenzverwalterin begehrt im Rahmen der Anfechtung gem. § 133 Abs. 1 InsO die Rückzahlung von überwiegend verspätet geleisteter Mietzahlungen. Der Insolvenzantrag wurde […]

Fehlende Kenntnis des beklagten Sozialversicherungsträgers

OLG Hamm, Urteil vom 19.8.2014 — Aktenzeichen: I-27 U 25/14 Zur (fehlenden) Kenntnis des beklagten Sozialversicherungsträgers vom Vorsatz des Schuldners, die Gläubiger zu benachteiligen. Leitsatz Zahlt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge über einen längeren Zeitraum jeweils mit einer Verspätung von bis zu drei Monaten, so kann im Rahmen des § 133 InsO nicht automatisch auf die Zahlungseinstellung […]

Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Überweisung über das Konto eines Familienangehörigen des Schuldners

BGH, Urteil vom 24.10.2013 — Aktenzeichen: IX ZR 104/13 Leitsatz Zahlt der Schuldner durch Überweisung über das Konto seines Vaters, so kann sich der Gläubiger als Anfechtungsgegner nicht der Möglichkeit verschließen, dass die Zahlung auf eine Rechtshandlung des Schuldners beruht und die Gläubiger benachteiligt. Sachverhalt Der Schuldner war zahlungsunfähig. Er teilte dem späteren Beklagten mit, […]

Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei Weiterleitung von Geldbeträgen durch Treuhänder

BGH, Urteil vom 26.4.2012 — Aktenzeichen: IX ZR 74/11 Leitsatz Ein uneigennütziger Treuhänder unterliegt der Vorsatzanfechtung, wenn er nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ihm überlassene Geldbeträge vereinbarungsgemäß an bestimmte, bevorzugt zu befriedigende Gläubiger des Schuldners weiterleitet. Der vorgenannte uneigennützige Treuhänder ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu können. […]