Zahlungsverzug reicht nicht für Zahlungsunfähigkeit
OLG Frankfurt, Urteil vom 1.8.2018 — Aktenzeichen: 4 U 188/17 Leitsatz Allein der Zahlungsverzug auch betriebsnotwendiger Verbindlichkeiten führt nicht zwingend zur Annahme der Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligung auf Seiten des Anfechtungsgegners. Entscheidung Die Insolvenzverwalterin begehrt im Rahmen der Anfechtung gem. § 133 Abs. 1 InsO die Rückzahlung von überwiegend verspätet geleisteter Mietzahlungen. Der Insolvenzantrag wurde […]