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Nachbesserungsbereitschaft kann sich rächen – 5-jährige Gewährleistungsfrist beginnt erneut!

Die Nachbesserungsbereitschaft zu bekunden, birgt das Risiko, dass sich die fünfjährige Gewährleistungszeit verdoppelt. Denn darin kann ein Anerkenntnis liegen, welches zu einem Neubeginn der Verjährung führt.