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Nachträgliche inhaltliche Kontrolle eines Telefax nicht erforderlich

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.05.2017 – Aktenzeichen: II ZB 19/16 Leitsatz Bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax ist eine nachträgliche inhaltliche Kontrolle der einzelnen Schriftstücke im Rahmen der Ausgangskontrolle nicht erforderlich. Es bedarf insbesondere keiner Anweisung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, den fristgebundenen Schriftsatz und zusätzlich zu übersendende Schriftstücke getrennt per Fax zu übermitteln oder […]