BGH zu Sonderkonditionen im Schadensersatzrecht
Der BGH bestätigt das Bereicherungsverbot im Deliktsrecht und wendet es konsequent auf die Höhe des Schadensersatzes bei Anschaffung eines Neufahrzeuges unter Nutzung von Sonderkonditionen an.
Der BGH bestätigt das Bereicherungsverbot im Deliktsrecht und wendet es konsequent auf die Höhe des Schadensersatzes bei Anschaffung eines Neufahrzeuges unter Nutzung von Sonderkonditionen an.
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.6.2017 — Aktenzeichen: 19 S 33/16 Erhält ein im Rahmen eines Verkehrsunfalls Geschädigter regelmäßig Rabatte bei einer Reparatur, so sind diese auch im Rahmen der fiktiven Abrechnung zu berücksichtigen. Leitsatz Auch bei der fiktiven Abrechnung eines Schadens muss sich der Geschädigte regelmäßig erzielte Rabatte schadenmindernd anrechnen lassen. Sachverhalt Die Klägerin, ein […]