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Notieren der Berufungsfristen

Der Umgang in einer Kanzlei mit Berufungsfristen ist Gegenstand des Beschlusses des BGH. Die Bestätigung gegenüber dem Gericht über den Erhalt des Urteils darf erst dann durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses in Gang gesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Fristen richtig und nach Maßgabe des BGH notiert sind.