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Zahlungsverzug des Mieters bei Einziehungsermächtigung?

KG, Urteil vom 9.6.2008 — Aktenzeichen: 8 U 217/07 Leitsatz 1. Eine einem früheren Vermieter erteilte Einziehungsermächtigung gilt als Vereinbarung über die Zahlungsmodalität auch für den neuen Vermieter, der Eigentümer der vermieteten Wohnung geworden ist. 2. Besteht eine Einziehungsermächtigung wandelt sich die Geldschuld von einer Schickschuld in eine Holschuld. Der Vermieter ist gehalten, die Miete […]