Keine Haftung bei Sturz auf einer Treppe zum Watt
Eine dauerhaft den Gezeiten ausgesetzte Treppe am Watt muss nicht stets gereinigt werden bzw. „rutschfest‟ sein.
Eine dauerhaft den Gezeiten ausgesetzte Treppe am Watt muss nicht stets gereinigt werden bzw. „rutschfest‟ sein.
Wer als Freundschaftsdienst eine Katze in der Wohnung des Halters hütet, während dieser ortsabwesend ist, hat bei einem anschließenden Flohbefall keinen Schadensersatzanspruch gegen den Halter.