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Handelskauf: Verkäufer trägt weder Einbau- noch Ausbaukosten

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.6.2012 — Aktenzeichen: 15 U 147/11 Leitsatz Bei einem mangelhaften und eingebauten Kaufgegenstand muss der Verkäufer nicht die Kosten des Ausbaus sowie des neuen Einbaus tragen, wenn dem Geschäft ein Handelskauf zugrunde liegt. Sachverhalt Die Klägerin kaufte von der Beklagten Dämmplatten. Nach Einbau stellte sich heraus, dass diese mangelhaft waren. Die […]