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Kündigung wegen Verzögerung des Baubeginns

BGH, Beschluss vom 21.06.2017 – VII ZR 218/14 Leitsatz Teilt ein Auftragnehmer im Falle eines vertraglich konkret vereinbarten Ausführungsbeginns mit, er könne die Ausführung frühestens drei Wochen später beginnen, kann der Auftraggeber den Bauvertrag wegen verzögerter Arbeitsaufnahme ohne vorherige Mahnung und im Einzelfall auch ohne Androhung des Auftragsentzugs kündigen. Sachverhalt Der Beklagte beauftragte den Kläger […]