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Sturz vom noch unfertigen Gerüst – Unternehmer haftet nicht

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 22.5.2013 — Aktenzeichen: 3 O 2063/12 Es gibt keine absolute Gefahrenfreiheit, schon gar nicht auf Baustellen. Die gilt erst recht für noch im Aufbau befindliche Gerüste. Passiert vor endgültiger Fertigstellung des Gerüsts ein Unfall, weil Sicherheitseinrichtungen noch fehlen, liegt ein Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften nicht vor. Leitsatz 1. Nach BGR 165 Ziff. […]