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Arbeitgeber kann Anwaltskosten für Ermittlung vor dem Arbeitsgericht ersetzt verlangen

Grundsätzlich findet vor dem Arbeitsgericht keine Erstattung von Anwaltskosten statt. Arbeitgeber bleiben deshalb in der Regel auf ihren Kosten sitzen. Anwaltskosten zur Aufklärung des Sachverhalts können aber im Einzelfall – auch vor dem Arbeitsgericht – einen ersatzfähigen Schaden darstellen – so das LAG Baden-Württemberg. Das BAG hat sich dem angeschlossen.