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Vollmacht des Architekten bzgl. Werk-/Detailzeichnungen

OLG Hamm, Urteil vom 5.5.2011 — Aktenzeichen: 24 U 147/08 Leitsatz Soweit man überhaupt eine originäre Vollmacht des Architekten annehmen will, umfasst diese nicht die Befugnis zu wesentlichen Vertragsänderungen. Abhängig vom Bauvertrag allerdings kann sich eine Anscheinsvollmacht des Architekten beziehen auf die Art der Ausführung auf der Grundlage von Plänen. Sachverhalt Der Bauunternehmer macht Werklohn […]