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Zur Plausibilitätsprüfungspflicht des Anlagevermittlers

BGH, Beschluss vom 11.10.2016, XI ZR 14/16 Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH schuldet der Anlagevermittler eine richtige und vollständige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für dessen Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind. Vertreibt der Vermittler die Anlage anhand eines Prospekts, muss er im Rahmen der geschuldeten Plausibilitätsprüfung den Prospekt darauf kontrollieren, ob dieser ein […]