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Es empfiehlt sich für den Versicherungsnehmer in der Haftpflichtversicherung nicht, gegenüber dem Geschädigten eine Anerkenntniserklärung abzugeben

Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20.02.2009 – 11 O 347/08 – (n.r.) Sachverhalt Die Antragstellerin war Versicherungsnehmerin der Antragsgegnerin, einem Haftpflichtversicherer. Die Antragstellerin arbeitete in einer Arztpraxis, die sich auf dem gleichen Grundstück wie das Wohngebäude des Arbeitgebers befand. Aufgrund dessen überwachte sie während der Urlaubsabwesenheit ihres Arbeitgebers auch die Säuredosierungsanlage für den auf dem Grundstück […]