Altersvorsorge und Risiko
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.12.2014 — Aktenzeichen: III ZR 365/13 Leitsatz Allein der Umstand, dass die Kapitalanlage auch der ergänzenden Altersvorsorge dienen soll, schließt die Empfehlung einer mit Risiken versehenen Anlage nicht aus. Sachverhalt Der Kläger beteiligte sich im Jahre 1998 nach Anlageberatung der Beklagten an der M. GbR mit einer Bareinlage von 70.000 DM zuzüglich […]