Wann ist Vorteilsausgleich bei Mängelbeseitigung ausgeschlossen?
Ein Vorteilsaugleich scheidet aus, wenn die Vorteile ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer beruhen.
Ein Vorteilsaugleich scheidet aus, wenn die Vorteile ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer beruhen.