Hinterbliebenengeld: ab 22.07.2017
Die Vorschriften für das Hinterbliebenengeld sind zeitlich begrenzt auf zum Tod führende Verletzungen, die erst nach dem 22.07.2017 eingetreten sind, vgl. Art. 229 § 43 EGBGB.
Die Vorschriften für das Hinterbliebenengeld sind zeitlich begrenzt auf zum Tod führende Verletzungen, die erst nach dem 22.07.2017 eingetreten sind, vgl. Art. 229 § 43 EGBGB.