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Haftet der Architekt auch für fehlerhafte Fachplanung?

Viele Köche verderben bekanntlich den Brei. Aber so einfach ist es in der komplexen Gebäudeplanung wahrlich nicht. Ohne diverse Spezial- und Fachplaner lässt sich eine gute Planung gar nicht mehr abliefern. Eine interessante Entscheidung des OLG Köln beleuchtet die Frage, wie weit die Verantwortung des Objektplaners (Architekten) für Defizite und Fehler in den Fachplanungen geht.