Schlagwortarchiv für: § 70 StVZO

Betriebsgefahr eines überbreiten Landwirtschaftsfahrzeugs

Wenn ein Landwirtschaftsfahrzeug aufgrund seiner baulichen Gegebenheiten über die Fahrbahnmitte fahren muss, erhöht dies die Betriebsgefahr. § 70 StVZO dient nicht dem Individualschutz.