Schlagwortarchiv für: § 60 InsO

Entscheidungsspielraum des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung

Maßstab der Entscheidungen des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Betriebsfortführung ist der Insolvenzzweck der bestmöglichen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.