Schlagwortarchiv für: § 286 ZPO

Flohbefall nach Katzensitting: keine Haftung des Tierhalters

Wer als Freundschaftsdienst eine Katze in der Wohnung des Halters hütet, während dieser ortsabwesend ist, hat bei einem anschließenden Flohbefall keinen Schadensersatzanspruch gegen den Halter.

Verkehrssicherungspflichten in Kirchengebäuden

Das LG Freiburg im Breisgau setzt sich mit den Verkehrssicherungspflichten in einem Kirchengebäude auseinander und berücksichtigt hierbei die Besonderheiten der grundrechtlich geschützten Religionsausübung und der damit einhergehenden Würde und Besinnlichkeit des Kirchengebäudes.