Schlagwortarchiv für: § 543 Abs. 2 BGB

Fristlose Kündigung aufgrund Mietrückstand

Nach dem BGH ist ein Mietrückstand, der eine außerordentliche fristlose Kündigung begründet, dann nicht mehr unerheblich, wenn die für zwei aufeinanderfolgende Termine geschuldete Miete bereits einen Monat übersteigt.