Schlagwortarchiv für: § 353d Nr. 3 StGB

Kein Unterlassungsanspruch bei Veröffentlichung von Tagebuchzitaten

Die Presse darf aus dem Tagebuch eines „Cum-Ex-Beschuldigten“ zitieren. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen dabei dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.