Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls kann zur Leistungsfreiheit führen
BGH, Urteil vom 22.6.2011 — Aktenzeichen: IV ZR 225/10 Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Versicherungsnehmer(VN) einer Vollkaskoversicherung den Versicherungsfall im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit herbeigeführt hatte. Der BGH hat mit Urteil vom 22.06.2011 entschieden, dass eine Vollkakso-Versicherung nicht eintrittspflichtig ist, wenn der VN grob fahrlässig im Vollrausch — im konkreten […]