Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion
BGH, Urteil vom 22.9.2016 — Aktenzeichen: VII ZR 14/16 Leitsatz Jeden Zuschauer in einem Fußballstadion trifft die Verhaltenspflicht, die Durchführung des Fußballspieles nicht zu stören. Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und ihn zu ersetzen. Das gilt auch für eine dem […]