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Beginn der Verjährung beim gekündigten Bauvertrag auch ohne Abnahme möglich

OLG München, Urteil vom 26.8.2015 — Aktenzeichen: 27 U 520/15 Leitsatz Die Verjährung von Mangelansprüchen beginnt grundsätzlich mit Abnahme des Werkes. Dies gilt auch für den gekündigten Bauvertrag. Eine Abnahme ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn nicht mehr Erfüllung des Vertrages, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt oder die Abnahme des Werkes ernsthaft und endgültig abgelehnt wird. Sachverhalt […]