Schadensregulierung durch Versicherungsmakler
Urteil des BGH vom 14.01.2016 und Beschluss des BGH vom 03.11.2016 – Az. I-ZR 107/14 Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers. Leitsatz Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers. Sachverhalt Die Beklagte […]