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Für Banken war bereits seit 1990 erkennbar, dass eine Hinweispflicht auf Rückvergütungen bestand

BGH, Urteil vom 29.6.2010 — Aktenzeichen: XI ZR 308/09 Leitsatz Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie geflossene Rückvergütung hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen. Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger […]