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Bei Schwarzarbeit kein Versicherungsschutz

Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 23.5.2011 — Aktenzeichen: 16 U 141/10 Leitsatz Der Privathaftpflichtversicherer braucht seinem Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschutz zu gewähren, wenn dieser „schwarz“ arbeitet. Verlegt und verschweißt ein angestellter Dachdeckergeselle Dachpappe an einem Gebäude und gerät dieses in Brand, ist der Versicherer nicht eintrittspflichtig, wenn es sich nicht lediglich um eine Gefälligkeit handelt, z. B. […]