Zeichnet sich vorzeitig ab, dass der Patient zu einem späteren Zeitpunkt in eine Entscheidungssituation geraten kann, so hat der Arzt in diesem Moment die Pflicht, über Alternativmethoden aufzuklären.
BGH, Urteil vom 17.5.2011 — Aktenzeichen: VI ZR 69/10 Leitsatz Ist eine Schnittentbindung aufgrund besonderer Umstände relativ indiziert und deshalb eine echte Alternative zu einer vaginal-operativen Entbindung, besteht eine Pflicht zur Aufklärung der Mutter über die Möglichkeit der Schnittentbindung. Sachverhalt Die Mutter des Klägers war in der 39. Schwangerschaftswoche stationär in der gynäkologischen Abteilung des […]