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Nachweis eines Einbruchdiebstahls in der Hausratversicherung

BGH, Urteil vom 20.12.2006 — Aktenzeichen: VI ZR 233/05 Behauptet ein Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung, ein Einbrecher sei durch Aufhebeln einer Loggiatür in die versicherte Wohnung eingedrungen, so gehört es nicht zu den Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls, dass der Versicherungsnehmer darlegt, auf welche Weise der Täter auf die im ersten Stock des Hauses […]